In der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

EHRENAMTLICH

für Kunst und Kultur

Das FORUM in Zahlen:

Aktiv seit 1978
0 Jahre
Mitglieder
0
Veranstaltungen pro Jahr
ca. 0

GESCHICHTE

Gegründet 1978, hat die Kulturförderungsvereinigung forum heute nahezu 230 Mitglieder. Die Ziele des Vereines sind die Förderung der Kunst und Kultur, sowie des kulturellen Lebens in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.

Der ehrenamtlich geführte Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen der Gemeinde und Spenden.

Die ca. 25 Veranstaltungen im Jahr umfassen ein breites Spektrum, wie z.B. klassische Konzerte, Jazzabende, Theateraufführungen, Lesungen, Kabarett bis hin zu gelegentlichen Ausstellungen verschiedener Kunstrichtungen.

Einen entsprechenden Rahmen hierfür bietet die Kulturkate am Beckersberg. Mit ihrer gemütlichen Atmosphäre gibt sie Platz für etwa 100 Besucher. Größere Veranstaltungen finden im Bürgerhaus oder im Forum des Schulzentrums statt.

Vergangene Veranstaltungen:

VORSTAND

1. Vorsitzende: Sabine Moser-Hahn

Stellv. Vorsitzender: Gerd Feyerabend, Tel.: 04193 – 92811

Kassenwart: Wolfgang Otto, Tel.: 04193 – 950940

Stellv. Kassenwart: Roland Peemöller, Tel.: 04191 – 89841

Schriftführerin: Karin Wallner

1. Beisitzer: Andreas Marquard

2. Beisitzer: Torsten Strube

3. Beisitzer: Jakob Bornhöft

4. Beisitzer: Lennart Gerken

5. Beisitzer: Fynn Rothe

Satzung

  1. Der am 13. Februar 1978 gegründete Verein ist im Vereinsregister unter VR 347 –BB eingetragen und trägt den Namen
    forum – Kultur in Henstedt-Ulzburg e. V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Henstedt-Ulzburg.

Zweck des Vereins ist die Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht

  • durch Veranstaltungen
    – von öffentlichen Aufführungen der darstellenden sowie unterhaltenden Kunst
    – von öffentlichen Vorträgen aus Wissenschaft und Kultur,
    – von Seminaren mit Themen aus dem kulturellen Bereich,
    – von Ausstellungen.
  • durch Beteiligungen an Veranstaltungen gemäß (a) als Mitveranstalter oder Mitträger.
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  2. Der Verein enthält sich parteipolitischer, konfessioneller und rassistischer Bestrebungen.

  3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck fördert oder unterstützt.
  2. Die Mitgliedschaft wird durch die schriftliche Beitrittserklärung an den Verein erworben und beginnt mit dem Tag der Annahme durch den Vorstand.

  3. Die Mitgliedschaft endet durch

    – schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende;

    – Tod;

    – Ausschluss bei grobem Verletzen der Interessen des Vereins nach Anhörung des Mitglieds durch den Vorstand.

  4. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist der Beschluss des Vorstandes erforderlich. Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die Teilnahme an kostenpflichtigen Vereinsveranstaltungen ist für Ehrenmitglieder unentgeltlich.
  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

  2. Die Mitgliederversammlung beschließt die Jahresbeiträge.

Die Organe des Vereins sind:

 

  1. Die Mitgliederversammlung

 

  1. Der Vorstand.
  1. Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich, möglichst im 1. Quartal, zusammen, außerdem dann, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder oder der Vorstand dies schriftlich verlangen.

 

  1. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter der Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von 3 Wochen.

 

Jedes Mitglied kann bis spätestens 10 Tage vor einer Mitgliederversammlung schriftlich bei dem Vorstand eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über Anträge auf Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung.

 

  1. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

 

  1. Die Mitgliederversammlung

 

  1. nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands und den Bericht der Kassenprüfer/innen entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstands.

 

  1. genehmigt den Jahresabschluss,

  2. entscheidet über Mitgliedsbeiträge mit einfacher Mehrheit, über Satzungsänderungen mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,

 

  1. wählt die Mitglieder des Vorstands aus dem Kreis der Mitglieder auf die Dauer von zwei Jahren. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen,

 

  1. wählt zwei Kassenprüfer/innen aus dem Kreis der Mitglieder auf die Dauer von zwei Jahren, wobei jeweils einer/eine jährlich neu zu wählen ist.

 

  1. Bei Wahlen ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.

 

  1. Über die Mitgliederversammlung und das Ergebnis der Abstimmungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Versammlungsleiter/der Versammlungsleiterin und dem Schriftführer/ der Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und setzt sich zusammen aus
  2. dem/der Vorsitzenden
  3. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  4. dem/der Kassenwart/in
  5. dem/der stellvertretenden Kassenwart/in
  6. dem/der Schriftführer/in
    1. bis zu fünf Beisitzer/innen.

 

Der/Die Vorsitzende, der/die Kassenwart/in, der/die Schriftführer/in und die Beisitzer 1 und 2 werden in den geraden Jahren für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

 

Der / Die stellvertretende Vorsitzende, der/die stellvertretende Kassenwart/in und die Beisitzer 3, 4 und 5 werden 2014 einmalig für ein Jahr, danach in den ungeraden Jahren für 2 Jahre gewählt.

 

Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer aus, so bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder für die restliche Dauer der Amtsperiode des Ausgeschiedenen.

 

Eine Wiederwahl ist zulässig.

  1. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer aus, so bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder für die restliche Dauer der Amtsperiode des Ausgeschiedenen.

 

  1. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/der Vorsitzenden oder den/der stellvertretenden Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands vertreten.

 

  1. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das evtl. vorhandene Vermögen fällt an die Gemeinde Henstedt-Ulzburg und ist für kulturelle Zwecke zu verwenden.

Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 13.04.2010 beschlossen und tritt unmittelbar in Kraft.

Diese Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.04.2010 insgesamt neu gefasst.

Diese Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.3.2014 insgesamt neu gefasst.

Diese Satzung in der Fassung vom 11.03.2014 wurde von der Mitgliederversammlung vom 15.3.2022 in § 1 Nr. 1 abgeändert und tritt unmittelbar in Kraft.

Henstedt-Ulzburg, den 15.03.2022

Henstedt-Ulzburg, den 15.03.2022